Schwerpunkte setzen


Zahnärztinnen und Zahnärzte mit dokumentierten besonderen Kenntnissen und Fertigkeiten in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde dürfen kammerzertifizierte Tätigkeitsschwerpunkte führen. So können sich Patientinnen und Patienten schon anhand des Praxisschildes oder im Internet orientieren.

Welche Tätigkeitsschwerpunkte (TSP) sind derzeit zu erwerben?

  •    Ästhetische Zahnheilkunde
  •    Endodontologie
  •    Funktionstherapie / Kiefergelenkbehandlung
  •    Implantologie
  •    Kinder- und Jugendzahnheilkunde
     

Wie erlangen Zahnärztinnen und Zahnärzte die TSPs?

Unter der Voraussetzung, dass besondere Kenntnisse und Fertigkeiten dokumentiert sind und eine entsprechende Tätigkeit intensiv betrieben wird, können Zahnärztinnen/Zahnärzte bei der Landeszahnärztekammer den Antrag auf Anerkennung eines Tätigkeitsschwerpunktes stellen (siehe Liste). Über den Antrag entscheidet der Vorstand der Landeszahnärztekammer nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Erlaubnis zum Führen des Tätigkeitsschwerpunktes ist zunächst auf fünf Jahre befristet, eine Verlängerung ist auf entsprechenden Antrag möglich. Schicken Sie uns Ihren ausgefüllten Antrag. Für die Bearbeitung wird seit 1. Januar 2024 eine Gebühr von 300 Euro erhoben.
 

Ihre Ansprechpartnerin: Daniela Matschek
Tel. 06131 9613685  E-Mail: matschek@lzk.de